Maximal.at
Website-Promotion
 

Startseite :: Artikel :: Forderungsbetreibung

Kontakt / Impressum

Artikel veröffentlichen? Hier erfahren Sie, wie es funktioniert!

 
Forderungsbetreibung

Der Kunde als Schuldner und Prozeßgegner
Die Insolvenzzahlen steigen, die Zahlungsmoral verschlechtert sich, Kredite werden von Banken nur all zu rasch vergeben. Das Risiko trägt in der Regel der Gläubiger. Als Gläubiger können Sie Ihr Risiko minimieren indem Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig absichern. Natürlich ist Ihr Kunde primär König. Vergessen Sie aber nicht, dass Ihr Kunde zum Schuldner und Prozeßgegner werden kann. Deshalb gilt es schon bei Vertragsabschluß, diese beiden Perspektiven zu beachten. Eine gut durchdachte Vertragsgestaltung ist die erste wichtige Absicherung gegen Forderungsausfälle. Gerät der Schuldner in Verzug ist die rasche Durchsetzung und rasche Forderungsbetreibung geboten. Allenfalls kann auch eine Versicherung für Forderungsausfälle (Kreditversicherung) von Interesse sein.
 
Mahn- und Inkassowesen - außergerichtlich
Das Mahn- und Inkassowesen kann im Prinzip von Ihnen selbst oder in Ihrem Unternehmen erledigt werden. Schon die zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlichen Gründen in der Regel nicht mehr notwendig und kostet nur Zeit und Geld.

Streitiges Vorgehen - Gericht
Sollten Sie selbst einen Zahlungsbefehl, den jeder ausfüllen und bei Gericht einreichen kann, beantragen wollen, so sollte Sie folgendes Bedenken:

Mahnverfahren können Sie zwar selbst ohne Rechtsanwalt einleiten, in dem Sie sich das Mahnformular besorgen und ausfüllen. Allerdings sind hierbei eine Reihe von Punkten zu beachten, deren Nichtbeachtung zu einem gerichtlichen Verbesserungsauftrag führt.

Häufig haben Sie vom Schuldner keine korrekte Firmenbezeichnung, weshalb Sie Firmendaten oder Gewerbedaten bei den zuständigen Gerichten und Behörden einholen müssen. Sie müssen sich die Adressen der Ämter erfragen und in der Regel Gebühren bezahlen. Dies verzögert die Erlassung des Zahlungsbefehls. Wenn Sie erst einmal einen Zahlungsbefehl erwirkt haben und der Gegner legt Einspruch ein, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Spätestens jetzt müssen oder sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Haben Sie erfolgreich nach dem Verfahren ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil erhalten, weil Ihr Gegner zum Beispiel keinen Einspruch erhoben hat, müssen Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Schuldner sind aber findig! Stimmt die Adresse nicht mehr, weil er verzogen ist, so heißt es nun, die neue Adresse ausfindig zu machen. Die meisten tun sich hierbei aber schwer, da sie nicht wissen, wo sie ansetzen müssen. Meldeanfrage, Einschalten einer Detektei, Recherche bei Ämter und Behörden und vieles mehr muss man kennen und ausnutzen können, möchte man erfolgreich vollstrecken. Was machen Sie aber, wenn der Schuldner zahlungswillig ist, aber nur ratenweise zahlen kann? Hier empfiehlt es sich eine sorgfältig durchdachte Ratenvereinbarung abzuschließen.

verwandte Artikel: