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Das
Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche
wie zB:
- Gründung und
Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher
Aspekte
- Einbringung,
Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Realteilung
- Errichtung von
Gesellschafts-, Syndikats- und Kooperationsverträgen
- Planung und Umsetzung
der Unternehmensnachfolge
- Fragen der
Rechtsformwahl
- Rechtsnachfolge im
Familienunternehmen
- Errichtung
Abtretungsvertrag
- Unternehmensübertragung
- Unternehmenskauf
- Privatstiftung
- Erwirkung einer
Firmenbucheintragung
- Beratung von
Geschäftsführer und Gesellschafter bei Fragen der Unternehmensführung
- Beratung und
Vertretung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- Anfechtung von
Gesellschafterbeschlüssen
- Liquidation von
Gesellschaften
Das
Österreichische Recht kennt Personengesellschaften (zB
OHG und KG) und Kapitalgesellschaften (zB
Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
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