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Informationen zum Wirtschaftsrecht
Der Begriff Wirtschaftsrecht als Bezeichnung einer juristischen Disziplin
fand erst nach dem Ersten Weltkrieg Eingang in die deutschsprachige
rechtswissenschaftliche Terminologie. Anfänglich war die Definition dieses
Begriffes relativ eng, doch bereits 1968 wurden 35 Definitionsversuche
gezählt. Ihre Zahl wächst bis heute und eine eindeutige und allseits
anerkannte Begriffsdefinition ist bis heute nicht gelungen (vgl Raschauer,
Grundriß des österreichischen Wirtschaftsrechts).
Kartellrecht
Ausgangspunkt der
Kartellgesetzgebung ist das Bestreben des Staates, Vereinbarungen zwischen
konkurrierenden Unternehmen zu unterbinden, durch die diese an die Stelle
des ansonsten zwischen Ihnen bestehenden Wettbewerbs ein einheitliches
Vorgehen setzen, um dadurch wirtschaftliche Macht zu bilden und diese zum
Schaden ihrer Abnehmer zu missbrauchen (vgl
Barfuss/Wollmann/Tahedl, Österreichisches
Kartellrecht). Das Kartellgesetz enthält keine Bestimmung, welche den
wirtschaftspolitischen Zweck des Gesetzes definieren würde. Es fehlt somit
eine Legaldefinition, ob der Schutz des Ordnungsprinzips Marktwirtschaft,
der Schutz einzelner Unternehmer oder der Schutz der
Letztverbraucher im Vordergrund steht (vgl Gugerbauer, Kommentar zum Kartellgesetz).
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