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Wirtschaftsrecht

Informationen zum Wirtschaftsrecht
Der Begriff Wirtschaftsrecht als Bezeichnung einer juristischen Disziplin fand erst nach dem Ersten Weltkrieg Eingang in die deutschsprachige rechtswissenschaftliche Terminologie. Anfänglich war die Definition dieses Begriffes relativ eng, doch bereits 1968 wurden 35 Definitionsversuche gezählt. Ihre Zahl wächst bis heute und eine eindeutige und allseits anerkannte Begriffsdefinition ist bis heute nicht gelungen (vgl Raschauer, Grundriß des österreichischen Wirtschaftsrechts).

Kartellrecht
Ausgangspunkt der Kartellgesetzgebung ist das Bestreben des Staates, Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen zu unterbinden, durch die diese an die Stelle des ansonsten zwischen Ihnen bestehenden Wettbewerbs ein einheitliches Vorgehen setzen, um dadurch wirtschaftliche Macht zu bilden und diese zum Schaden ihrer Abnehmer zu missbrauchen (vgl Barfuss/Wollmann/Tahedl, Österreichisches Kartellrecht). Das Kartellgesetz enthält keine Bestimmung, welche den wirtschaftspolitischen Zweck des Gesetzes definieren würde. Es fehlt somit eine Legaldefinition, ob der Schutz des Ordnungsprinzips Marktwirtschaft, der Schutz einzelner Unternehmer oder der Schutz der Letztverbraucher im Vordergrund steht (vgl Gugerbauer, Kommentar zum Kartellgesetz).

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